FCN sucht den Elfer-Champion 2024

Am ersten Samstag im April feiert ein neues Event seine Premiere beim 1. FC Nackenheim. Ab 15 Uhr sucht der FC den Elfer-Champion 2024. Das Prinzip ist einfach: Die teilnehmenden Teams messen sich nicht im Elf-gegen-Elf oder Sieben-gegen-Sieben auf dem Platz, sondern treten im Elfmeterschießen auf Großfeldtore (7,32 x 2,44 Meter) gegeneinander an. Zunächst in einer Gruppenphase im Modus „Jeder-gegen-Jeden“ danach dann in einer K.o.-Runde bis hin zum großen Finale. Wer auch dort die Nerven besser im Griff hat, wird Elfer-Champion 2024 und sichert sich nicht nur den Wanderpokal, sondern auch ein attraktives Preisgeld.

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Teilnahmevoraussetzungen

  • Alle Teilnehmer*innen müssen mindestens 12 Jahre alt sein.
  • Ein Team besteht im Optimalfall aus 1 Torwart und 5 Schützen. Mindestens aber werden 5 Spieler pro Team benötigt.
  • Die Teilnahmekosten betragen 30 € je Mannschaft.

Regularien und Modus

  • Geschossen wird nach dem offiziellen Regelwerk des Deutschen Fußball-Bunds (DFB).*
  • Der Schiedsrichter entscheidet per Münzwurf, welches Team beginnt.
  • Pro Mannschaft treten je fünf Schützen – immer abwechselnd – vom Elfmeterpunkt an.
  • Liegt eine Mannschaft nach ihren fünf bzw. den insgesamt zehn Schüssen vorne, hat sie gewonnen und erhält dafür drei Punkte. Der Verlierer geht leer aus.
  • Ist nach zehn Schüssen keine Entscheidung gefallen, wird in derselben Reihenfolge wie in „Durchgang eins“ weiter geschossen, bis ein Team den entscheidenden Treffer erzielt, während der Gegner in der Gesamtabrechnung bei gleicher Schussanzahl ein Tor weniger erzielt hat.
  • Die Spieler*innen – mit Ausnahme der beiden Torhüter*innen – müssen sich an der gelben Abstandsmarkierung aufhalten. Lediglich der nächste Schütze / die nächste Schützin dürfen für ihren Schuss den Strafraum betreten.
  • Der Torhüter/die Torhüterin, der/die gerade nicht im Tor steht, muss eine „Wartezone“ am Strafraumeck aufsuchen, wenn die eigene Mannschaft mit Schießen an der Reihe ist.

*Der Einfachheit halber verzichten wir auf die Regelung, dass der Torhüter/die Torhüterin mit mindestens einem Fuß noch die Torlinie berühren muss, wenn der Schuss kommt. Ein „Vergehen“ hat keine Wiederholung zur Folge. Ebenso ist das Abstoppen des Anlaufs gestattet. Es darf lediglich nicht „erneut“ zurückgegangen und neu angelaufen werden, bedeutet: Der Abschluss muss dann spätestens am Ball stehend kommen.