Kreisgerichtsurteil zu 1 FC Nackenheim II – Hechtsheim II

Kreisgerichtsurteile Nr. 8: Meisterschaftsspiel der Kreisliga Mainz/Bingen-Ost am 27.9.08
FC Nackenheim II – TSG Hechtsheim II

Der Verein FC Nackenheim hat form- und fristgerecht das Rechtsmittel des Protestes gegen die Spielwertung eingelegt. Nach Überprüfung der Protestgründe wird dem Antrag stattgegeben. Das Kreisgericht verhandelte nach Aktenlage den Protest des FC Nackenheim.

Der Verein TSG Hechtsheim hat in obigem Spiel fünf Spieler eingesetzt, welche im Meisterschaftsspiel der 1. Mannschaft am 21.9.08 zum Einsatz gekommen sind; gemäß § 16 der Spielordnung können nach einem Einsatz in einer höheren Mannschaft höchstens drei Spieler in den darauffolgenden Spielen der unteren Mannschaft eingesetzt werden.

Das Kreisgericht kam zu der Erkenntnis, dass der Verein TSG Hechtsheim zwar nicht vorsätzlich gehandelt hat, jedoch liegt in vorliegendem Fall ein Verstoß gegen den § 16 der Spielordnung (Einschränkung der Spielberechtigung) vor. Wegen dem Einsatz zweier nichtspielberechtigter Spieler in obigem Spiel erhält der Verein nach § 53 Ziff. 1 a) StrO eine Geldstrafe in Höhe von 50,00 Euro. Das Spiel wird nach § 19 d) Spielordnung mit 2:0 Toren und mit drei Punkten für den FC Nackenheim als gewonnen und für die TSG Hechtsheim als verloren gewertet. Verhandlungskosten 20,00 Euro, Urteilsgebühr 10,00 Euro